Mutter/Vater-Kind Kur Beratung
Die Beratung ist individuell ausgerichtet und weitreichend:
– von der Unterstützung z.B. bei der Antragstellung, Klinikauswahl und in Fragen der Betreuung von Familienmitgliedern während der Kurmaßnahme
– über die gezielte Vorbereitung mit realistischer Erwartungs- und Zielklärung für die Maßnahme
– bis hin zu Nachsorgeangeboten am Wohnort zur nachhaltige Sicherung des Maßnahmeerfolges
Wir beraten Sie gerne weiter
Wir vermitteln Mutter / Vater – Kind – Kuren in anerkannte Heime des Müttergenesungswerkes.
Wir sind eine der rund 1200 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW-Verbund, die kostenlose Kurberatung anbietet. Die Beratungsstellen sind eine erste Anlauf- und Clearingstelle für Mütter und Väter mit Gesundheitsproblemen. Wir beraten zu allen Fragen rund um Mütter – / Mutter – Kind – Maßnahmen und Väter- / Vater – Kind – Maßnahmen.
Seit den 01. Oktober 2018 gibt es ein bundesweite einheitliches Verordnungsformular für medizinische Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V (Formular 64). Auch wenn dieses Verordnungsformular nur über die Ärztin / den Arzt erhältlich ist, hat sich das Antragsverfahren für Mütter- / Mutter – Kind – Maßnahmen und Väter- / Vater – Kind – Maßnahmen nach § 24 SGB V keinesfalls geändert. Das wurde auch am 28.02.2019 auf Bundesebene, im Gespräch mit dem Müttergenesungswerk, von den Vertreterinnen des GKV Spitzenverbandes und der Bundesverbände der Krankenkassen bestätigt.