Schulbegleitung

Informationen
Warum Schulbegleitung?
Die Schulbegleitung
…hilft bei der Orientierung im Schulalltag.
…verdeutlicht Arbeitsanweisungen des Lehrers.
…hilft bei der Umsetzung von Lernaufträgen.
… ist Bindeglied zwischen Schule, Elternhaus (und eventuell Hort).
…betreut bei schulischen Freizeitaktivitäten(z.B. Pausenbegleitung, Schulausflug).
…arbeitet mit an Hilfs- und Förderplänen.
… assistiert bei lebenspraktischen Verrichtungen (z.B. Essen, Toilettengang).
…stärkt emotionale und soziale Kompetenzen.
…unterstützt die Kommunikation zu Anderen.
Wir beraten Sie gerne weiter
Antragstellung und Kosten
Die Kostenübernahme erfolgt bei einer
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körperlichen,
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geistigen oder
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Sinnesbeeinträchtigung
durch den zuständigen Sozialhilfeträger (Bezirk).
Liegt eine seelische Beeinträchtigung vor,
werden die Kosten vom örtlichen Jugendamt
getragen.
Den Antrag zur Schulbegleitung stellen die Eltern.
Vorab sollten diese allerdings die Meinung
der Schulleitung einholen, da eine Beantragung
nur in Absprache mit allen Beteiligten sinnvoll ist.
Der Antrag muss immer schriftlich erfolgen.
Folgende Formulare sollten nach Möglichkeit
beigefügt werden:
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ärztliche Gutachten
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Diagnosen
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Entwicklungsberichte
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Behindertenausweis
-
Stellungnahme der aufnehmenden Schule.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
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